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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen rundum Pflege und betreutes Wohnen
Willkommen bei unseren FAQs!
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten und unsere FAQs werden kontinuierlich ausgebaut.
Wir hoffen, dass diese Ihnen weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten können. Sollten Sie dennoch keine passende Antwort finden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Da sich viele Fragen nicht pauschal und nur individuell beantworten lassen, ersetzen diese Antworten keine professionelle Pflegeberatung - daher empfehlen wir Ihnen, unsere Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen weiter.
Unsere FAQ zu allen Fragen rundum die Altenpflege:
Altenpflege Allgemein
Ambulante Pflege
Verhinderungspflege
Behandlungspflege
Betreutes Wohnen
Pflege bei Demenz
Hauswirtschaftliche Versorgung
Pflegegrade wurden geschaffen, um die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen abschätzen zu können. Das wiederum ist wichtig, um den Leistungsbedarf zu beurteilen.
Die Pflegegrade haben die zuvor bestehenden Pflegestufen abgelöst. Nun kann der Hilfebedarf noch transparenter dargestellt werden.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, wird eine Pflegebegutachtung durchgeführt.
Ein Pflegetagebuch gibt einen guten Überblick darüber, welche pflegerischen Maßnahmen bei Ihnen notwendig und sinnvoll sind. Dadurch erhalten nicht nur Pflegekräfte wichtige Informationen, sondern auch Ärzte bekommen einen guten Einblick in Ihren Alltag. Bevor eine Pflegebegutachtung stattfindet, ist es empfehlenswert, ein Pflegetagebuch zu führen. Auf diese Weise kann der individuelle Hilfebedarf besser beurteilt werden. Das kann sich auch auf die Ihnen zukünftig zur Verfügung stehenden Leistungen auswirken.
Wenn Sie pflegebedürftig werden, ändern sich Ihre individuellen Bedürfnisse.
Um eine gute Pflege sicherzustellen, müssen diese Veränderungen berücksichtigt werden.
Dafür lassen sich Ressourcen wie Zeit, Geld und Sachmittel aufwenden.
Der Gesetzgeber unterstützt die Versorgung Pflegebedürftiger im häuslichen und stationären Umfeld mit Pflegeleistungen.
• Pflegegeld
• Pflegesachleistungen
• Pflegehilfsmittel
• Entlastungsleistungen
• Kombinationsleistungen
• Pflegeunterstützungsgeld
• Grundsicherung im Alter
• Zusätzliche Leistungen für Wohngruppen
• Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Das Pflegegeld wird Pflegebedürftigen ausgezahlt, die mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
Die Höhe ist gestaffelt und hängt von dem vorliegenden Pflegegrad ab.
Selbst wenn Sie eine ausgeprägte Einschränkung der Selbstständigkeit haben, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegegeld stellen.
Die finanzielle Unterstützung wird direkt vonseiten der Pflegekasse an Sie überwiesen. Sie entscheiden darüber, was mit dem Pflegegeld passiert.
In der Regel wird es dafür eingesetzt, um Pflegeleistungen, die Angehörige im privaten Umfeld erbringen, zu wertschätzen.
Pflegesachleistungen sind anders als vermutet keine Gegenstände oder Sachmittel. Vielmehr handelt es sich um die häusliche Pflege, die mithilfe von professionellen Pflegekräften umgesetzt wird.
Die Höhe der Pflegesachleistung ist von dem Pflegegrad abhängig.
Wenn Sie Pflegegrad 2 oder mehr besitzen, haben Sie die Möglichkeit, Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen.
Pflegehilfsmittel laut Pflegehilfsmittelkatalog (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html)leisten einen entscheidenden Beitrag im täglichen Pflegealltag.
Sie fördern die Selbstständigkeit und erleichtern pflegerische Tätigkeiten. Grundsätzlich wird zwischen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Pflegehilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, unterschieden.
Letztere stellen etwa ein Pflegebett dar und fallen unter technische Pflegehilfsmittel.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind beispielsweise Desinfektionsmittel, medizinische Masken oder Einmalhandschuhe.
Der Entlastungsbetrag ist eine sinnvolle Erweiterung der Pflegeleistungen.
Er beträgt 125 Euro monatlich und wird bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung gestellt.
Der Entlastungsbetrag hat das Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten oder die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern. Diese Unterstützung muss allerdings zweckgebunden eingesetzt werden. So kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um Beschäftigungsangebote, Tagesbetreuung in Gruppen oder haushaltsnahe Dienstleistungen zu bezahlen.
Nicht immer ist es möglich, dass eine Person zu Hause die Pflege alleine übernimmt. In diesem Fall können Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden.
Hierbei ist es so, dass ein Teil der häuslichen Pflege weiterhin von den Angehörigen übernommen wird. Zusätzlich können professionelle Pflegekräfte im Rahmen der ambulanten Pflege eingespannt werden.
Das schafft Entlastung und stellt eine gute Pflege sicher. Die Kombinationspflege muss beantragt werden. Wie viel finanzielle Mittel für die Kombination zur Verfügung stehen, hängt auch hier vom Pflegegrad ab.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist für Krisensituationen gedacht. Schließlich kann es passieren, dass Ihr Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird. Für Sie bedeutet das, dass Sie sich im Akutfall um vieles kümmern müssen.
Das Pflegezeitgesetz sieht vor, dass Sie dafür zehn Tage Zeit haben. Um große finanzielle Einbußen zu verhindern, können Sie, sofern Sie angestellt sind, Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie im Alter womöglich nicht genügend Ressourcen haben, um sich selbst zu versorgen. Womöglich sind Sie erwerbsgemindert oder haben schlichtweg nicht genügend finanzielle Möglichkeiten. Hier greift der Gesetzgeber Ihnen mit der Grundsicherung im Alter unter die Arme.
Verschiedene Regelbedarfsstufen geben an, mit welchem Betrag Sie monatlich rechnen können, wobei die höchste finanzielle Unterstützung 432 Euro vorsieht.
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