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Pflege-Team im Gespräch

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen rundum Pflege und betreutes Wohnen

Willkommen bei unseren FAQs!

 

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten und unsere FAQs werden kontinuierlich ausgebaut.

 

Wir hoffen, dass diese Ihnen weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten können. Sollten Sie dennoch keine passende Antwort finden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Da sich viele Fragen nicht pauschal und nur individuell beantworten lassen, ersetzen diese Antworten keine professionelle Pflegeberatung - daher empfehlen wir Ihnen, unsere Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

 

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen weiter.

Unsere FAQ zu allen Fragen rundum die Altenpflege:

  • Was ist ambulante Pflege?
    Ambulante Pflege ist die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrem häuslichen Umfeld, die auch als "Häusliche Pflege" oder "Mobile Pflege" bezeichnet wird. Sie wird in der Regel von pflegenden Angehörigen oder mobilen Pflegediensten übernommen. Die Leistungen der ambulanten Pflege sind vielfältig und sollen es Pflegebedürftigen ermöglichen, in ihrer vertrauten Umgebung optimal versorgt zu werden.
  • Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?
    Um Leistungen der ambulanten Pflege in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass eine Einschätzung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder MEDICPROOF (für privat Versicherte) erfolgt. Diese führen eine Begutachtung durch und verleihen dem Antragsteller einen Pflegegrad von 1 bis 5. Wenn der Pflegegrad 2 oder höher ist, besteht Anspruch auf Leistungen der ambulanten Pflege - diese können entweder vollständig oder teilweise in Anspruch genommen werden.
  • Was sind die typischen Aufgaben der ambulanten Pflege?
    Der Leistungskatalog der ambulanten Pflege sieht ganz unterschiedliche Tätigkeiten vor. In Anlehnung daran übernimmt der ambulante Pflegedienst bei Bedarf folgende Aufgaben: Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel die Unterstützung bei der Körperpflege oder beim An- und Auskleiden (s. Grundpflege) Hilfe bei der Haushaltsführung, wie zum Beispiel beim Wohnungsputz (s. Hauswirtschaft) Betreuung, wie zum Beispiel Beschäftigung, Spaziergänge und Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen Behandlungspflege, wie zum Beispiel Verbandswechsel und Verabreichung von Medikamenten Beratung der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, wie zum Beispiel Vermittlung von Dienstleistungen für Senioren oder Organisation von Krankentransporten Verhinderungspflege Tages- und Nachtpflege
  • Was kostet ambulante Pflege?
    Da jeder Pflegebedürftige individuelle Bedürfnisse hat, ist es schwierig, pauschale Kosten für private Pflege zuhause zu nennen. Die Kosten hängen ab von den erforderlichen ambulanten Pflegeleistungen und der Häufigkeit, in der der Pflegebedürftige Hilfe von einer Pflegekraft benötigt. Im Durchschnitt können die Kosten für häusliche Pflege zwischen 500 und 2500 Euro pro Monat schwanken. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Der Anteil hängt von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab. Der Pflegebedürftige muss alle darüber hinausgehenden Kosten selbst tragen.
  • Wer trägt die Kosten für die ambulante Pflege?
    Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes können von verschiedenen Leistungsträgern bezahlt werden, allen voran die Pflegeversicherung. Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die diese in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad übernimmt. Wenn kein Pflegegrad vorliegt, müssen die Kosten für die ambulante Pflege selbst getragen werden, ebenso wie jegliche Leistungen einer häuslichen Krankenpflege, falls keine Verordnung vom Arzt vorliegt. Es ist auch möglich, die Pflege durch Angehörige mit der Pflege durch einen Pflegedienst zu kombinieren. Folgende Pflegegelder und Pflegesachleistungen gibt es u.a.: Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2): Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad Pflegegeld (ab Pflegegrad 2): Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad Kombinationsleistung (ab Pflegegrad 2): Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad Tages- und Nachtpflege (ab Pflegegrad 2): Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad Kurzzeitpflege: 1.774 Euro Verhinderungspflege: 1.612 Euro Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125 Euro/Monat), zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (bis zu 40 Euro/Monat), Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50 Euro/Monat) Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (4.000 Euro/je Maßnahme)
  • Wie kann man ambulante Pflege und stationäre Pflege vergleichen?
    Grundsätzlich handelt es sich bei ambulanter und stationärer Pflege um zwei grundsätzlich verschiedene Pflegekonzepte. Ein maßgeblicher Unterschied besteht in der Unterbringung des Pflegebedürftigen. Während die ambulante Pflege im häuslichen Umfeld des Betroffenen stattfindet, ist die stationäre Pflege immer mit dem Umzug in eine Einrichtung wie etwa ein Pflegeheim verbunden. Außerdem haben Pflegebedürftige in einem Pflegeheim üblicherweise einen geregelten Tagesablauf und werden rund um die Uhr betreut, wohingegen ambulante Pflegedienste Betroffene oftmals nur stundenweise zuhause versorgen.
  • Wie läuft die ambulante Pflege ab?
    Wie die ambulante Pflege abläuft, hängt von verschiedenen Faktoren ab - der wichtigste Faktor ist der vorliegende Pflegegrad. Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben, sind Sie im Alltag noch relativ selbstständig - bei höheren Pflegegraden wie dem Pflegegrad 4 gibt es eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Abhängig vom Pflegegrad gibt es unterschiedliche Aufgaben in der ambulanten Pflege, wie zum Beispiel Ernährung, Körperpflege und Mobilisation.
  • Wie häufig kommt ein ambulanter Pflegedienst?
    Eine ambulante Pflege kann sowohl für kurze als auch für lange Zeiträume in Anspruch genommen werden. Die Kurzzeitpflege kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt werden, als sog. Behandlungspflege. Wenn Sie in dieser Zeit noch Hilfe beim Haushalt oder bei der Wundversorgung benötigen, kann ein Pflegedienst kurzfristig eingesetzt werden. Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die langfristige ambulante Pflege wird in der Regel von der Pflegekasse abgedeckt. Ein ambulanter Pflegedienst kann einmal oder mehrmals am Tag zu Ihnen nach Hause kommen - wie oft hängt letztlich von Ihren individuellen Bedürfnissen ab.
  • Kann ambulante Pflege abgelehnt werden?
    Die Pflegekasse kommt nicht für die Kosten des ambulanten Pflegedienstes auf, wenn Sie keinen oder Pflegegrad 1 besitzen. Dementsprechend erhalten Sie eine Ablehnung von der Pflegekasse.
  • Wie erfolgt die Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege?
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Qualität in der ambulanten Pflege zu sichern. Zum einen gibt es externe Kontrollen, wie zum Beispiel die Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Zum anderen gibt es interne Maßnahmen, die von den Pflegediensten selbst umgesetzt werden, um die Qualität der Leistungen zu gewährleisten. Hierzu gehört beispielsweise eine regelmäßige Mitarbeiterfortbildung, um die fachlichen Kompetenzen der Pflegekräfte zu verbessern. Auch die regelmäßige Überprüfung der Patientenmappen und die Einhaltung von Qualitätsstandards tragen dazu bei, die Qualität in der ambulanten Pflege zu sichern.
  • Wie bekomme ich ambulante Pflege?
    Um Unterstützung eines Pflegedienstes beantragen zu können, müssen Sie als Pflegebedürftiger in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche oder private Pflegeversicherung eingezahlt haben. Andernfalls ist eine Inanspruchnahme der Pflegeleistung nicht möglich bzw. wird nicht erstattet. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Damit Sie Pflegegeld oder Sachleistungen für die ambulante Pflege erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen - hier können wir Sie gerne beraten und unterstützen.
  • Ersetzt der Pflegedienst die Pflege durch Angehörige?
    Ob der Pflegedienst die Pflege durch Angehörige ersetzt, hängt von den eigenen Wünschen, den Wünschen der angehörigen Personen, dem Pflegegrad und der Art der Pflege ab. In der Regel wirkt der Pflegedienst unterstützend und in der restlichen Zeit, wie etwa am Wochenende, übernehmen bspw. Familienmitglieder die Pflege. Ist durch den Pflegedienst jedoch alles abgedeckt, kann darauf manchmal verzichtet werden.
  • Wie wird die Verhinderungspflege finanziert?
    In Baden-Württemberg wird Verhinderungspflege von der Pflegeversicherung finanziert. Dafür müssen Sie eine Pflegeversicherung besitzen und einen Pflegegrad haben. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, Verhinderungspflege zu finanzieren, z.B. über den Sozialhilfeträger oder aus eigenen Mitteln.
  • Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?
    Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um eine Verhinderungspflege beantragen zu können. Zunächst müssen Sie den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche betragen. Mindestens ein Pflegegrad 2 ist ebenso Voraussetzung wie der Umstand, dass die Pflege seit mindestens 6 Monaten erfolgt.
  • Wie viel Geld gibt es bei der Verhinderungspflege?
    Einem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 oder höher steht pro Kalendarjahr eine sechswöchige Verhinderungspflege zu ist jedoch auch als stundenweise Verhinderungspflege möglich. Dabei beträgt die Kostenerstattung bis zu 1.612 Euro pro Jahr und ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrades (mindestens, jedoch Pflegegrad 2. Die Höhe der Kostenerstattung variiert, abhängig davon wer die Verhinderungspflege ausführt. - Verhinderungspflege durch einen Verwandten (einschließlich 2. Verwandtschaftsgrad) oder einem verschwägerten bis zum 2. Grad (z.B. Enkelkinder des Ehegatten, Schwager, Schwiegereltern etc.). Hier ist die Kostenerstattung auf max. 1,5 fache des Pflegegeldes beschränkt. (z.B. Pflegegrad 3= 545 €/mtl.: 1,5 x 545 € = 817,50 €) - Verhinderungspflege durch eine pflegende Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der pflegebedürftigen Person lebt - Verhinderungspflege durch jemanden, der mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert ist oder gemeinsam mit ihm/ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, jedoch die Pflege erwerbsmäßig ausführt zahlt die Pflegekasse max. 1.612 €.
  • Gibt es Ersatzpflege-Regeln für nahe Verwandte und Personen aus demselben Haushalt?
    Nahe Verwandte und Angehörige sind Menschen, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben oder im ersten und zweiten Grad mit ihr verwandt sind. Das sind Söhne und Töchter beziehungsweise die Eltern des Pflegebedürftigen oder seine Großeltern, Geschwister und Enkelkinder. Deren Eheleute gelten ebenfalls als nahe Angehörige. Für sie zahlt die Pflegekasse das 1,5-Fache des Pflegegeldes.
  • Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
    Ab dem Pflegegrad 2 können pflegebedürftige Versicherte die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
  • Wie lange kann man Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
    Die Verhinderungspflege ist auf maximal 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr begrenzt.
  • Was ist Verhinderungspflege?
    Verhinderungspflege braucht der Pflegebedürftige, wenn er zuhause von einer Privatperson gepflegt wird, diese aber zeitweise verhindert ist. Besondere Gründe hierfür können zum Beispiel ein Erholungsurlaub oder eine Krankheit sein. Oder die Hauptpflegeperson kann regelmäßig einen Tag oder einige Stunden in der Woche nicht, weil sie eigene Termine hat.
  • Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
    Hauptpflegepersonen können sich mit der Verhinderungspflege stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. Die Ersatzpflege-Person übernimmt hier grundsätzliche alle pflegerischen Aufgaben im Bereich der großen Grundpflege und der Behandlungspflege.
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