VERHINDERUNGSPFLEGE
NACH §39 SGB XI
Verhinderungspflege - eine Auszeit für Angehörige
"Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung."
Der Gesetzgeber erkennt an, dass pflegende Angehörige auch mal eine Pause von der Pflege benötigen, denn fehlende Auszeiten sind weder für die pflegenden Angehörigen, noch für die pflegebedürftigen Personen von Vorteil.
In solchen Fällen kann die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, bei der Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise oder wochenweise vertreten werden können.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) im §39 geregelt:
„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, welche im Zusammenhang mit unseren Leistungen als ambulanter Pflegedienst relevant sind:
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:
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Anerkannter Pflegegrad 2-5
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Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt
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Die pflegebedürftige Person muss mind. 6 Monate VOR Inanspruchnahme in häuslicher Umgebung pflegerisch versorgt worden sein.
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Pflegepausen dürfen nicht länger als 4 Wochen gedauert haben.
Gründe für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege:
tage-/wochenweise, u.a.:
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Ruhetage
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Erholungsurlaub
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Krankenhaus-/Rehaaufenthalt
stundenweise, u.a.:
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wichtige Termine (bspw. Arzt)
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Freizeitaktivitäten (Sozialleben)
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Sportkurse
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Fort- und Weiterbildung
Leistungen der Verhinderungspflege:
u.a.:
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Körperpflege inkl. Mund- und Zahnpflege
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Einkaufshilfen
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Unterstützung bei Mahlzeiten
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Haushaltshilfe
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Medikamentengabe
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Hilfe bei Toilettengängen
i.d.R. werden alle Pflegeleistungen der Grund- und medizinischen Behandlungspflege übernommen.
Die Pflegekasse übernimmt pro Kalenderjahr und in Abhängigkeit des Pflegegrades bis zu 1.612 € für Pflegekosten der Verhinderungspflege, wenn die Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte oder andere qualifizierte Personen übernommen wird, welche nicht im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben und nicht verwandt sind.
Unser Angebot umfasst die Leistung der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI.
Dabei handelt es sich um eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Verhinderungspflege, damit Sie als pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen können.
Wenn Sie weitere Informationen zu den typischen Leistungen der Verhinderungspflege nach SGB IX §39 benötigen, finden Sie diese bspw. bei Pflege.de oder beim beim BMfG.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Können auch eingetragene Pflegepersonen die Verhinderungspflege übernehmen?
Wenn mehrere Pflegepersonen bei der Pflegekasse gemeldet sind, sind diese bei der Übernahme der Verhinderungspflege ausgeschlossen, d.h. bspw. dass wenn sich Geschwister die Pflege eines Elternteils teilen, kann die Verhinderungspflege nicht von einem der Geschwister übernommen werden.
Grundsätzlich kommen aber Angehörige, Verwandte, Freunde oder Bekannte zur Übernahme der Verhinderungspflege in Frage, so lange diese nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse gemeldet sind.
Wer erhält das Geld für die Verhinderungspflege?
Zunächst wird das Geld für die Verhinderungspflege von der Pflegeversicherung an den pflegebedürftigen Versicherten ausgezahlt und überwiesen - die Ausgaben für die Verhinderungspflege sind hierbei nachzuweisen.
Pflege- und Betreuungsdienste wie Casa Vitale können die Verhinderungspflege allerdings auch direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen und Ihnen den Aufwand hierbei abnehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege hat einen eher kurzfristigen Charakter, d.h. bei unvorhersehbaren Notfällen wie bspw. Krankheit der Pflegeperson oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
Die Kurzzeitpflege kann u.U. sogar mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, da es sich um zwei verschiedene
Leistungen der Pflegeversicherung handelt.
Wenn Sie weitere Informationen zu den typischen Leistungen der Verhinderungspflege nach SGB IX §39 benötigen, finden Sie diese bspw. bei Pflege.de
Professionelle Beratung zur Verhinderungspflege
Der Leistungskatalog der Pflegeversicherung ist komplex - wir beraten Sie!
Verhinderungspflege ist eine wichtige Maßnahme, um pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen - sie kann dabei entweder zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung stattfinden.
Sie tritt dann in Kraft, wenn die pflegenden Angehörigen eine Auszeit von der Pflege benötigen, zum Beispiel weil sie selbst erkrankt sind, in Urlaub fahren oder einfach mal eine Auszeit brauchen.
Die Verhinderungspflege ist nicht immer leicht zu organisieren und erfordert daher Erfahrung und eine gute Organisation, daher empfiehlt es sich, einen ambulanten Pflegedienst mit der Verhinderungspflege zu beauftragen.
Eine professionelle Pflegeberatung kann in diesem Zusammenhang sehr hilfreich sein, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und eine passende Lösung zu finden - denn jede Pflegesituation ist individuell und erfordert eine individuelle Lösung.
Eine Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, dass die Verhinderungspflege reibungslos abläuft und dass die Kosten der Verhinderungspflege unkompliziert mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Wir möchten, dass Sie und Ihre Familie bestmöglich unterstützt werden und stehen Ihnen daher gerne mit Rat und Tat zur Seite - lassen Sie uns gemeinsam Ihre Verhinderungspflege planen und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
Ihre Ansprechpartnerin
Rachele Porisini
Pflegedienstleitung
Salinenstraße 32
78073 Bad Dürrheim
info@casavitale.care
07726 92 24 0