BEHANDLUNGSPFLEGE
NACH SGB V
Was ist die medizinische Behandlungspflege?
"Die medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden."
Die ambulante Behandlungspflege umfasst also alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden und die auf eine medizinische Behandlung oder Rehabilitation abzielen.
Sie wird von Ärzten explizit verordnet und kann ausschließlich durch medizinisches Fachpersonal (bspw. Krankenpfleger oder examinierte Pflegekräfte) durchgeführt werden.
Die Behandlungspflege dient dazu, die Gesundheit des Pflegebedürftigen zu verbessern und den Heilungsprozess zu unterstützen - ist bspw. eine Person nach einem Krankenhausaufenthalt nicht in der Lage, Verbände selbst zu wechseln oder Wunden zu versorgen, wird das durch die medizinische Behandlungspflege abgedeckt.
Weitere Beispiele für typische Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege:
Medikamenten-management:
u.a.:
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Verabreichung von Medikamenten
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Überwachung von Nebenwirkungen
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Sicherstellung der korrekten Einnahme
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Injektionen
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Aufklärung
Wundversorgung:
u.a.:
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Wundversorgung/
Verbandswechsel -
Reinigung von Wunden
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Anwendung von Salben oder anderen Behandlungen
Diagnostische Tests:
u.a.:
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Durchführung von Blutdruckmessung
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Durchführung von Blutzuckermessung
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Sammeln von Laborproben
Bildung & Beratung
u.a.:
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Bereitstellung von Informationen für die Patienten
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Selbstpflegestrategie
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Emotionale Beratung und Unterstützung
Koordination der Pflege:
u.a.:
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Zusammenarbeit mit Ärzten und Spezialisten
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Entwicklung & Umsetzung von Behandlungsplänen
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Kommunikation mit Patienten und deren Familien
Unser ambulante Pflegedienst bietet auch andere Leistungen der Behandlungspflege an - die genauen Leistungen hängen aber von den individuellen Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen ab und werden dementsprechend vom Arzt verordnet.
Es ist daher wichtig, dass der Pflegedienst eng mit den behandelnden Ärzten zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass die Behandlungspflege den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen entspricht und dazu beiträgt, dass ihre Gesundheit verbessert wird.
Wenn Sie weitere Informationen zu den typischen Leistungen deer Behandlungspflege nach SGB V benötigen, finden Sie diese bspw. bei Pflege.de oder beim GKV.
Häufige Fragen zur Behandlungspflege
Wie lange dauert eine Behandlungspflege?
Die ärztliche Verordnung von Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt und die Notwendigkeit wird von den Krankenkassen überprüft.
Für die zeitliche Begrenzung der Behandlungspflege gelten folgende Regelungen:
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Die Erstverordnung gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen.
Die Gültigkeit der Folgeverordnung hängt von dem Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person ab und muss vom behandelnden Arzt entsprechend begründet werden.
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Bei einer sog. Krankenhausverhinderungspflege - eine ambulante Behandlungspflege, welche den Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden soll - ist eine Gültigkeit von bis zu 4 Wochen möglich.
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Falls der behandelnde Arzt mit einer Pflegedauer >4 Wochen rechnet, wird der MDK (Medizinischer Dienst) hinzugezogen - ggf. erhält die zu pflegende Person dann einen Pflegegrad von bis zu 6 Monaten.
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Sonderfall: Sicherungspflege (§37 Abs. 2 SGB V)
Bei langanhaltenden Erkrankungen, bei denen pflegebedürftige Personen langfristig oder unbefristet auf Behandlungspflege angewiesen sind, kann eine unbefristete Sicherungspflege auf ärztliche Anordnung erteilt werden.
Kann der Antrag auf Behandlungspflege selbst gestellt werden?
Der Antrag auf Behandlungspflege kann ausschließlich von den behandelnden Ärzten gestellt werden, daher ist ein ärztliche Beratung unverzichtbar.
Nach der Verordnung der Behandlungspflege durch den Arzt, erhält die Krankenkasse den Antrag zur Genehmigung.
Professionelle Beratung zur Behandlungspflege
Wir unterstützen bei der korrekten Abwicklung mit der Krankenkasse
Auch bei der ärztlich verordneten Behandlungspflege ist eine Pflegeberatung ein sinnvoller erster Schritt, um eine möglichst reibungslose und fehlerfreie Abwicklung mit den Krankenkassen sicherzustellen.
Wir bewerten Ihre individuelle Situation gemeinsam mit Ihnen und beraten Sie auch bezüglich möglicher Kostenübernahmen und Ihre individuellen finanziellen Möglichkeiten.
Sie erhalten umfassende Informationen über alle Leistungen und Fördermöglichkeiten, sodass Sie eine fundierte und bestmögliche Entscheidung treffen können.
Außerdem gibt es im Rahmen einer Pflegeberatung viele wichtige Tipps und Informationen, die dazu beitragen können, dass Sie oder Ihr Angehöriger eine bestmögliche Pflegeerfahrung erhalten.
Wir möchten, dass Sie und Ihre Familie bestmöglich unterstützt werden und stehen Ihnen daher gerne mit Rat und Tat zur Seite - lassen Sie uns gemeinsam Ihre Behandlungspflege planen und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
Ihre Ansprechpartnerin
Rachele Porisini
Pflegedienstleitung
Salinenstraße 32
78073 Bad Dürrheim
info@casavitale.care
07726 92 24 0